Im Einsatz | In der Gruppe eingeteilt |
Im Dienstbetrieb | Zur Unterstützung des Feuerwehrkommandanten bei allen Verwaltungsangelegenheiten der Ortsfeuerwehr wird der Verwaltungsdienst eingerichtet, den der Verwalter führt. Nach Bedarf kann ein Kassier bzw. Schriftführer zur Unterstützung des Verwalters ernannt werden. Im Regelfall erfüllt der Verwalter alle Aufgaben des Verwaltungsdienstes. Der Verwalter bzw. Kassier ist für die Führung der Kassengeschäfte verantwortlich. Nähere Regelungen über die Geldgebarung sind im II. Abschnitt festgelegt. Nach Ablauf eines jeden Rechnungsjahres ist vom Verwalter der Rechnungsabschluss zu erstellen. Vom Verwalter bzw. Schriftführer ist das Grundbuch und der Verwaltungsordner im Sinne der Dienstanweisungen zu führen. Jedem Feuerwehrmitglied ist ein Feuerwehrpass auszustellen. Die Agenden des Schriftverkehrs, einschließlich der Führung des Administrationsordners, sind vom Verwalter oder Schriftführer wahrzunehmen. Der Administrationsordner ist im Sinne der Dienstanweisung zu führen. Niederschriften von Dienstbesprechungen und Kommandositzungen sind vom Verwalter bzw. Schriftführer zu erstellen.Der Verwalter bzw. der Schriftführer unterstützt den Feuerwehrkommandanten bei der Öffentlichkeitsarbeit. |